FAMILIENRECHT

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FACHANWÄLTE FÜR FAMILIENRECHT

Familienrecht

Familienrecht – Wie können wir Ihnen helfen?

Im Familienrecht vertreten wir Sie im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten, Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder auch Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Hierbei überprüfen wir für Sie die Frage der Unterhaltsverpflichtung und der Vermögensauseinandersetzung. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht und führen für Sie das Scheidungsverfahren durch.

Ziel unserer Beratung ist auch die Herbeiführung einer so genannten Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung, um ein kosten- und zeitintensives gerichtliches Verfahren im Rahmen des Unterhalts oder der Vermögensauseinandersetzung (Zugewinn) zu vermeiden.

Selbstverständlich beraten wir auch diesbezüglich im Vorfeld durch die Gestaltung von entsprechenden Eheverträgen.

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