Arbeitsrecht für Unternehmen

verantwortungsvoll vom ersten Gespräch bis zum Abschluss

Arbeitsrecht für Unternehmen - FACHANWÄLTE FÜR ARBEITSRECHT

Arbeitsrecht für Unternehmen

Fachanwälte für Arbeitsrecht – Wie können wir Ihnen helfen?

Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählt zunächst die Gestaltung, Prüfung und Anpassung von individuellen Verträgen oder auch Vertragsmustern – egal, ob Arbeitsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag, Ausbildungsvertrag oder Verträge für freie Mitarbeiter, um nur einige zu nennen.

Umfasst sind auch Zusatzvereinbarungen wie die Bonusvereinbarung, die Zielvereinbarung oder die Betriebsvereinbarung sowie Verträge über Sonderzahlungen und Gratifikationen.

Weiter beraten und vertreten wir kompetent in Beendigungssituationen. Arbeitgebern geben wir Hilfestellung zum Ob und Wie einer Kündigung zur Minimierung von Risiken. Nach Ausspruch der Kündigung verhandeln wir für Sie etwa über Fragen der Abfindung, der Urlaubsabgeltung, der Überstundenabgeltung und der Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Für Arbeitnehmer führen wir Kündigungsschutzklagen – für Arbeitgeber wehren wir diese ab.

Ein weiterer Fokus liegt im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und dem Outsourcing. Zudem beraten wir zu Fragen des Arbeitnehmerdatenschutz, der Compliance und im Arbeitnehmererfindungsrecht.

 

Sind Sie auf der Suche nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht als Arbeitgeber?

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir helfen Ihnen bei allen rechtlichen Dingen und beraten Sie umfassend. Unter anderem vertreten wir Sie bei Kündigungs- und Gehaltsthemen und unterstützen Sie als Anwalt für Arbeitsrecht als Arbeitgeber auch bei unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Gestaltungen, wie zum Beispiel bei der Stilllegung von Unternehmen oder Kündigungsfristen.

Anwalt für Arbeitsrecht als Arbeitgeber: professionelle und kompetente Arbeitsweise

Wir beraten unsere Mandanten professionell und bieten Ihnen ein sehr breites Leistungsspektrum. Daher ist unser Anwalt für Arbeitsrecht als Arbeitgeber in vielen Themen der ideale Ansprechpartner. Dadurch, dass wir Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Problemen kompetent zur Seite stehen, brauchen Sie sich weniger Gedanken zu machen und haben den Kopf frei für andere wichtige Dinge.

Gestalten und pflegen von Arbeitsverträgen

Unser Anwalt für Arbeitsrecht als Arbeitgeber pflegt und gestaltet Ihre Arbeitsverträge individuell und passt diese perfekt auf Ihr Unternehmen an.

Dabei übernehmen wir folgende Tätigkeiten:
  • Erstellung individuelle Arbeitsvertragsmuster
  • Kfz-Nutzungsverträge
  • IT-Nutzungsverträge
  • Datenschutzerklärungen
  • Prämien- und Bonivereinbarungen
  • Erstellung von Vergütungssystemen

Kündigung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Die meisten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten entstehen um Zusammenhang mit Kündigungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Unser Anwalt für Arbeitsrecht als Arbeitgeber ist auf diesem Gebiet ein Spezialist und unterstützt Sie auch bei diesen Themen. Bei Kündigungsstreitigkeiten sind ein gutes Verhandlungsgeschick sowie auch eine exakte Taktik von Vorteil.

Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir auch in komplizierten Situationen eine Lösung und sorgen stets dafür, dass Sie bei allen Kündigungen auf der sicheren Seite sind. Denn gerade für kleine Unternehmen können diese, falls sie ungerechtfertigt ausgesprochen wurden, zu einem finanziellen Kraftakt werden. So stehen sehr schnell mehrere zehntausende oder vielleicht sogar hunderttausende als sogenannter Annahmeverzugslohn an. Solche Beträge kann kleine Unternehmen schnell in den Ruin treiben. Doch das können sie verhindern, indem sie uns beauftragen.

Denn unser Anwaltsteam weiß, worauf es bei Kündigungen ankommt und vermeidet alle Risiken schon im Vorfeld.

Wir beraten Sie bei folgenden Themen:

  • Probezeitkündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abwicklungsvertrag
  • fristlose Kündigung
  • Betriebsübergang
  • Sonderkündigungsschutz
  • Elternzeit
  • Verfahren vor Integrationsämtern
  • Verfahren vor Verwaltungsgerichten

Zudem vertreten wir Ihr Unternehmen vor dem Arbeitsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und auch vor dem sogenannten Landesarbeitsgericht. Rufen Sie uns an, wir sind immer für Sie da!

Rechte und Pflichte als Arbeitgeber

Sie haben als Arbeitgeber Pflichten und natürlich auch Rechte gegenüber Ihren Angestellten. Wir helfen Ihnen, diese gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen und damit auch zu sichern. Darüber hinaus haben Sie auch Rechte wie auch Pflichten gegenüber Ihrem Betriebsrat. Hierbei gilt grundsätzlich: Arbeiten Sie mit diesem zusammen, wenn es möglich ist. Denn sie haben beide das Ziel, das Unternehmen voranzubringen.

Wir zeigen Ihnen, welche Rechte und Pflichten hier existieren und unterstützen Sie! So sind Sie vor allen Problemen geschützt und halten alle tarifvertraglichen Vereinbarungen ein.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen immer weiter.

Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Spaan & Gries – Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Witten freut sich auf Sie!

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