Arbeitsrecht
verantwortungsvoll vom ersten Gespräch bis zum Abschluss
FACHANWÄLTE FÜR ARBEITSRECHT
Arbeitsrecht – Wie können wir Ihnen helfen?
Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählt zunächst die Gestaltung, Prüfung und Anpassung von individuellen Verträgen oder auch Vertragsmustern – egal, ob Arbeitsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag, Ausbildungsvertrag oder Verträge für freie Mitarbeiter, um nur einige zu nennen.
Umfasst sind auch Zusatzvereinbarungen wie die Bonusvereinbarung, die Zielvereinbarung oder die Betriebsvereinbarung sowie Verträge über Sonderzahlungen und Gratifikationen.
Weiter beraten und vertreten wir kompetent in Beendigungssituationen. Arbeitgebern geben wir Hilfestellung zum Ob und Wie einer Kündigung zur Minimierung von Risiken. Nach Ausspruch der Kündigung verhandeln wir für Sie etwa über Fragen der Abfindung, der Urlaubsabgeltung, der Überstundenabgeltung und der Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Für Arbeitnehmer führen wir Kündigungsschutzklagen – für Arbeitgeber wehren wir diese ab.
Ein weiterer Fokus liegt im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und dem Outsourcing. Zudem beraten wir zu Fragen des Arbeitnehmerdatenschutz, der Compliance und im Arbeitnehmererfindungsrecht.
Im Bereich Arbeitsrecht vertreten wir zum einen Unternehmen und zum anderen Privatpersonen. Zu unseren Kernaufgaben gehören die Prüfung, Gestaltung und auch die Anpassung von Verträgen und Vertragsmustern. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Arbeitsvertrag, einen Ausbildungsvertrag, Verträge für ihre freien Mitarbeiter oder aber um einen Geschäftsführeranstellungsvertrag handelt.
Wir sind in jedem Fall für Sie da. Sprechen Sie uns an, das Team von Rechtsanwaltskanzlei Spaan & Gries Fachanwälte für Arbeitsrecht in Witten hilft Ihnen gerne weiter.
Ist die Kündigung gerechtfertigt?
Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer, wenn sie eine Kündigung erhalten. Doch sie sind nicht allein. Wir überprüfen die Zulässigkeit und führen gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage durch. Zudem sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Arbeitnehmerüberlassung, dem Arbeitnehmerdatenschutz und das Outsourcing geht.
Mutterschutz und Elternzeit
Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, wird dieser durch eine Schwangerschaft automatisch verlängert. Innerhalb der Befristung können sie nicht gekündigt werden. Dabei ist es egal, ob Sie noch schwanger sind, oder bereits vor einigen Monaten entbunden haben. Das ist im sogenannten Mutterschutzgesetz geregelt. Auch hierzu beraten wir Sie gerne und sind für Sie da.
Auch wenn es immer wieder zu hören ist: mündlich vereinbarte Befristungen sind nicht rechtskräftig. Stattdessen müssen sie zusätzlich auch noch schriftlich vermerkt werden. Wenn Sie von Ihrem Chef eine mündliche Befristung erhalten, wäre der Arbeitsvertrag daher unbefristet.
- welche Chancen und Risiken es in dem jeweiligen Fall gibt
- wie die Erfolgschancen aussehen
- wie teuer unsere Leistungen sind
- wie das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen bewertet wird
- wann Sie sehr wahrscheinlich ein Ergebnis erhalten werden
Stellen Sie noch heute Ihre Anfrage bei unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wenn Sie unseren Anwalt für Arbeitsrecht beauftragen, bieten wir Ihnen den bestmöglich Service und stehen Ihnen immer zur Seite. Insbesondere bei Problemen mit dem Arbeitgeber geht es nicht selten um die Existenz sowie auch um sehr enge Fristen. Daher ist in solchen Situationen ein schnelles Handeln gefragt.
Daher bearbeiten wir Ihren Fall dann sehr schnell und schaffen bei allen dringenden Fragen für Klarheit.
Zudem sind wir stets erreichbar und bieten Ihnen eine zuverlässige Unterstützung.
Viele berufliche Streitigkeiten entstehen durch Krankheiten oder falsch eingereichte Krankmeldungen. Auch in diesem Punkt hilft Ihnen unser Anwalt für Arbeitsrecht gerne weiter. Grundsätzlich gilt aber: Können Sie als Arbeitnehmer aus irgendeinem Grund nicht auf der Arbeitsstelle erscheinen, haben Sie die Pflicht, den Arbeitgeber sofort darüber zu informieren. Dabei müssen Sie unter anderem auch angeben, bis wann Sie arbeitsunfähig sein werden. Rufen Sie spätestens eine Stunde nach dem eigentlichen Arbeitsbeginn in der Firma an und geben Sie Bescheid.
Denn wenn Ihr Chef oder Vorgesetzter nicht erfahren, warum Sie nicht zur Arbeit erscheinen können, kann er das als unentschuldigten Fehltag werten.
Dieser könnte wiederum eine Abmahnung oder eine Lohnkürzung zur Folge haben.
Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Spaan & Gries – Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Witten berät und vertritt Sie bei allen Fragen und Problemen rund um das Arbeitsrecht!
Wir freuen uns auf Sie.